виллы Германии

Geschäftsbedingungen der Firma GAVRILUK IMMOBILIEN:
 

1. Das Anfordern/Einholen von unseren mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Angeboten bedeutet in allen Fällen Auftragserteilung/Maklerauftrag. Die Nutzung unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet nachfolgende Bedingungen und Honorarsätze zu akzeptieren.
2. Unsere Nachweistätigkeit sowie alle weiteren vermittelten Informationen sind ausschließlich für den Auftraggeber/Empfänger bestimmt und strikt vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung statthaft, wobei uns Empfänger und Anschrift mitgeteilt werden müssen. Das vollständige Honorar gemäß nachfolgender Sätze wird uns auch in dem Fall geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder weitere vermittelte Informationen an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen. Dies gilt auch dann, wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit Dritten schließen.

3. Bereits bekannte Angebote/Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, falls uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und unter Angabe von Quelle und Datum der Vorkenntnis widerspricht. 
 

4. Auch bei Folge- oder Ersatzgeschäften ist der Kunde gemäß nachfolgender Honorarsätze zahlungspflichtig. Ein Folgegeschäft liegt z. B. dann vor, wenn in nicht allzuferner Zeit eine Veränderung  oder Erweiterung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit vorkommt, z. B. ein Vertrag um zusätzliche Flächen ergänzt wird oder wenn zunächst nur gemietet wurde  und später erst ein Kauf zustande kommt.  Ein Ersatzgeschäft liegt z. B. dann vor,  wenn der Kunde im Zusammenhang mit unserer Nachweistätigkeit mit dem Rechtsnachfolger des Verkäufers/Vermieters einen  Vertrag schließt oder er im Zusammenhang mit unserer Nachweistätigkeit vom Verkäufer/Vermieter andere Gelegenheiten erfährt oder kauft anstatt zu mieten  oder mietet anstatt zu kaufen.

 

5. Unser Honorar ist verdient und fällig mit Vertragsabschluß. Die Art des Vertrages ist dabei unbedeutend, wobei es  sich um folgende Vertragstypen handeln kann: Kauf-, Miet-, Renten-, Pacht-, Leasing-, Erbbaurechts-, Optionsvertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiger Vertrag. Allein die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages ist ausschlaggebend.

 

6. Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter.  Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben haften wir nicht.

 

7. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenabschluß, Irrtum und Auslassungen bleiben vorbehalten.

 

8. Mitarbeiter unserer Firma sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, auch nicht zu Inkasso oder Provisionsverhandlungen.

 

9.  Nebenabreden bedürfen immer der Schriftform.

 

10. Gerichtsstand  und Erfüllungsort ist Frankfurt/Main, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für Mahnsachen.

 

11. Zusätzlich zu unseren folgenden Erfolgshonoraren, die vom Käufer, Mieter, Pächter, Nutzer oder Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Unser Erfolgshonorar für den  Nachweis oder  die Vermittlung beträgt:

11.1  Wohnraumvermietung:

         das 2fache der monatlichen Nettomiete, zahlbar  vom Mieter   . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 2,0 Monatsmieten

 

11.2    Gewerbliche Vermietung:

(Miet-, Pacht-, Leasingverträge u. ä. von Büros, Läden, Hallen u. ä. m.) zahlbar  vom Nutzer

 

11.2.1  bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren von der Nettomiete oder Pacht   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   .3,0 Monatsmieten

11.2.2  bei Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren von der Nettomiete   . . . . . . . . . . . . . . . . .3,5 Monatsmieten

11.2.3  bei 10 Jahre überschreitender Vertragsdauer   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,0 Monatsmieten

11.2.4  bei zusätzlichen Options-, Vormiet-,  An- oder Vorkaufsrechten

unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer – je Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  0,5 Monatsmieten

11.2.5  bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete

der Vertragsdauer

11.2.6  bei Abstandszahlungen, Ablösungen für rechte und Ansprüche,

Einrichtungsgegenständen, Waren, Kundenstamm etc. vom jeweiligen Wert

Unabhängig von der Mietvertragsprovision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5%.

 

11.3         Verkauf von Grundbesitz:

         Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte,  Kapitalanlage etc. vom erzielten

         Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen
         zu zahlen vom Käufer . . . . . . . . . . . . . . .5%.
         Bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5% auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins
         vom Berechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2%.
         Je Options-, An-, und Vorkaufsrecht: vom Verkehrswert,  zu zahlen
         vom Berechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2%.
         Bei Zwangsversteigerung aus den Gesamtaufwendungen einschließlich bestehender Rechte
         zu zahlen vom Ersteigerer . . . . . . . . . . . . .5%.

 

11.4  Geschäfts- und Unternehmensverkäufe:

         An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen;

         Von der gesamten Vertragssumme zu zahlen vom Käufer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5%.

 

11.5    Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehensnehmer oder Auftragsnehmer auf die Vertragssumme 1%.

Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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