4. Auch bei Folge- oder Ersatzgeschäften ist der Kunde gemäß nachfolgender Honorarsätze zahlungspflichtig. Ein Folgegeschäft liegt z. B. dann vor, wenn in nicht allzuferner Zeit eine Veränderung oder Erweiterung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit vorkommt, z. B. ein Vertrag um zusätzliche Flächen ergänzt wird oder wenn zunächst nur gemietet wurde und später erst ein Kauf zustande kommt. Ein Ersatzgeschäft liegt z. B. dann vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit unserer Nachweistätigkeit mit dem Rechtsnachfolger des Verkäufers/Vermieters einen Vertrag schließt oder er im Zusammenhang mit unserer Nachweistätigkeit vom Verkäufer/Vermieter andere Gelegenheiten erfährt oder kauft anstatt zu mieten oder mietet anstatt zu kaufen.
5. Unser Honorar ist verdient und fällig mit Vertragsabschluß. Die Art des Vertrages ist dabei unbedeutend, wobei es sich um folgende Vertragstypen handeln kann: Kauf-, Miet-, Renten-, Pacht-, Leasing-, Erbbaurechts-, Optionsvertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiger Vertrag. Allein die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages ist ausschlaggebend.
6. Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben haften wir nicht.
7. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenabschluß, Irrtum und Auslassungen bleiben vorbehalten.
8. Mitarbeiter unserer Firma sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, auch nicht zu Inkasso oder Provisionsverhandlungen.
9. Nebenabreden bedürfen immer der Schriftform.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt/Main, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für Mahnsachen.
11. Zusätzlich zu unseren folgenden Erfolgshonoraren, die vom Käufer, Mieter, Pächter, Nutzer oder Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:
11.1 Wohnraumvermietung:
das 2fache der monatlichen Nettomiete, zahlbar vom Mieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 2,0 Monatsmieten
11.2 Gewerbliche Vermietung:
(Miet-, Pacht-, Leasingverträge u. ä. von Büros, Läden, Hallen u. ä. m.) zahlbar vom Nutzer
11.2.1 bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren von der Nettomiete oder Pacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3,0 Monatsmieten
11.2.2 bei Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren von der Nettomiete . . . . . . . . . . . . . . . . .3,5 Monatsmieten
11.2.3 bei 10 Jahre überschreitender Vertragsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,0 Monatsmieten
11.2.4 bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten
unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer – je Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 Monatsmieten
11.2.5 bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete
der Vertragsdauer
11.2.6 bei Abstandszahlungen, Ablösungen für rechte und Ansprüche,
Einrichtungsgegenständen, Waren, Kundenstamm etc. vom jeweiligen Wert
Unabhängig von der Mietvertragsprovision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5%.
11.3 Verkauf von Grundbesitz:
Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlage etc. vom erzielten
11.4 Geschäfts- und Unternehmensverkäufe:
An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen;
Von der gesamten Vertragssumme zu zahlen vom Käufer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5%.
11.5 Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehensnehmer oder Auftragsnehmer auf die Vertragssumme 1%.
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